Intensivgruppe „Pegasus“

Die Intensivgruppe „Pegasus“ bietet 7 Plätze für Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts. Die Aufnahme erfolgt i. d. R. ab 10 Jahren bis zum Alter von 16 Jahren. Die Leistungen erfolgen im Rahmen des Hilfespektrums des SGB VIII und schließen den § 34 sowie den § 41 (Hilfe für junge Volljährige) und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a ein. Das Leistungsangebot umfasst die Beschulung an unserem SBBZ ESENT (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum für Emotionale und Soziale Entwicklung).

 

Individuelle Zusatzleistungen – sofern nicht in den Leistungsmodulen pauschaliert – können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall vereinbart werden.

 

Das Leistungsangebot ist an 365 Tagen im Jahr mit einem Betreuungsumfang von 24 Stunden pro Tag geöffnet.

 

Aufgenommen werden junge Menschen, die nach der Klinikbehandlung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgrund fortbestehender krankheits- und/oder z. T. entwicklungsbedingter Einschränkungen in ihrer Teilhabe beeinträchtigt sind und noch nicht wieder in das häusliche, schulische oder sonstige soziale Lebensfeld zurückkehren können. Eine ausführliche multimodale kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik muss vorliegen.

 

Des Weiteren werden junge Menschen aufgenommen bei denen, nach einem kinder- und jugendpsychiatrischen Klinikaufenthalt, eine Rückkehr in das bisherige soziale Umfeld gescheitert ist.

 

Die Maßnahme stellt die Fortführung oder Wiederaufnahme der zuvor in der Klinik eingeleiteten Milieu-/Soziotherapie durch spezifische sozialpädagogische Förderung unter Beibehaltung einer ambulanten, fachärztlichen kinder- und jugend-psychiatrischen Behandlung dar. Bei akuten Krisen ist eine kurzfristige, zeitlich begrenzte Aufnahme in die Klinik möglich.

 

Die Gruppe ist in einem Gebäudeteil des Erzb. Kinder- und Jugendheimes St. Kilian untergebracht und wird als offene Gruppe geführt. Das Raumprogramm ist speziell auf die Erfordernisse dieser Kinder und Jugendlichen abgestimmt.

 

Nicht aufgenommen werden junge Menschen bei denen eine akute Eigen- und/oder Fremdgefährdung besteht. Junge Menschen mit einem Abhängigkeitssyndrom psychotroper Substanzen können zunächst nicht aufgenommen werden.

 

Die Gruppe stellt keinen Ersatz für eine Unterbringung in der KJPP dar.

Category
Sozialpädagogik