Betriebliche Mitbestimmung

Mitarbeitervertretung

Aufgaben nach MAVO  sind u. A.  Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiter*innen entgegenzunehmen, zu überprüfen und ggf. gegenüber dem Dienstgeber zu vertreten, Einsatz für Durchführung von Vorschriften des Arbeitsschutz und den Bestimmungen  der AVR,  Beteiligung an Entscheidungen des Dienstgebers, je nach Fall hat die MAV ein Recht auf Anhörung und Mitberatung, Vorschlag oder Zustimmung, auch hat die MAV ein Antragsrecht.  Nach MAVO ist grundlegend für die Arbeit der MAV eine vertrauensvolle und sich gegenseitig unterstützende Zusammenarbeit von Dienstgeber und MAV.

A. Benninger
+49 6282 / 95891
1. Vorsitzender
U. Will
+49 6282 / 920752
2. Vorsitzender
T. Karaula
+49 6282 / 95891
Kassenbeauftragter