Kinderrechte

Schutz, Förderung & Mitbestimmung

Die UNO verabschiedete vor mehr als 25 Jahren die Rechte des Kindes, um den besonderen Bedürfnissen von Kindern Rechnung zu tragen, was ihren Schutz, die Förderung und die Mitbestimmung betrifft. Die Kinderrechte zu achten, ist damit nicht nur unsere Pflicht, sondern eine der wichtigsten Aufgaben unserer Einrichtung. Erfahren Sie hier, mit welchen Konzepten, Gremien und festgelegten Abläufen, wir die Rechte der Kinder in besondere Weise in unsere Arbeit integriert haben.

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Kinderschutz

Beteiligung

Grundsätzlich haben junge Menschen und ihre Eltern/ Personensorgeberechtigten ein Recht auf Mitsprache und Selbstbestimmung. Darüber hinaus fördert gelebte und erlebte Beteiligung die Akzeptanz und den Erfolg einer Hilfemaßnahme.

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Ombudsstelle