Intensivgruppe „Pegasus“

Der Anteil von Kindern und Jugendlichen, die über die Kinder- und Jugendpsychiatrie mit psychiatrischen Krankheitsbildern in unsere Einrichtung aufgenommen werden, ist in den zurückliegenden Jahren stark angestiegen.

 

Den Ergebnissen aktueller Studien zur Belastung von Klienten der Jugendhilfe mit psychiatrischen Symptomen ist zu entnehmen, dass mehr als die Hälfte der betreuten Kinder im stationären Kontext unter behandlungsbedürftigen und mehr als ein Drittel sogar an mehreren, stark ausgeprägten psychischen Störungen leidet.

 

Diesen jungen Menschen, die in ihrem Leben bereits viele konflikthafte, teils extreme Lebenssituationen bewältigen mussten, die unter häufigen Beziehungsabbrüchen leiden und sich mit einer negativen Entwicklungsperspektive konfrontiert sehen, droht mit dem „Drehtüreffekt“ ein weiterer Risikofaktor. Damit ist gemeint, dass bei krisenhaften Verläufen in der Jugendhilfe wiederum eine Einweisung in die Psychiatrie droht und sich nach der Rückkehr in die Jugendhilfeeinrichtung, bei der nächsten Krise, die Abläufe wiederholen. Oft kommt es in diesem Zusammenhang auch noch zu einem Wechsel der Jugendhilfeeinrichtung. Dieser Wechsel des Lebensortes bringt dann weitere Beziehungsabbrüche mit sich. Eine kontinuierliche Erziehungs- und Entwicklungsarbeit sowie eine zielgerichtete therapeutische Arbeit in einem überschaubaren und verlässlichen Rahmen, mit gleichbleibenden Bezugspersonen für die jungen Menschen, ist damit kaum mehr realisierbar.

 

Auf der Basis dieser Erkenntnisse soll, in enger Kooperation mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (nachfolgend: KJPP) der Johannes-Diakonie Mosbach in Schwarzach, durch die Eröffnung einer Intensivgruppe „Klinische Jugendhilfe“ diese Lücke in der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in unserer Region geschlossen werden.

Rahmenbedingungen

Die Intensivgruppe „Pegasus“ bietet 7 Plätze für Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts. Die Aufnahme erfolgt i. d. R. ab 10 Jahren bis zum Alter von 16 Jahren. Die Leistungen erfolgen im Rahmen des Hilfespektrums des SGB VIII und schließen den § 34 sowie den § 41 (Hilfe für junge Volljährige) und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a ein. Das Leistungsangebot umfasst, nach dem Rahmenvertrag von Baden-Württemberg, „besondere Angebote“ nach § 6 Abs. 2 f sowie die Beschulung in einer Schule für Erziehungshilfe am Heim (E-Schule) nach § 6 Abs. 2 g.

 

Individuelle Zusatzleistungen – sofern nicht in den Leistungsmodulen pauschaliert – können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall vereinbart werden.

 

Das Leistungsangebot ist an 365 Tagen im Jahr mit einem Betreuungsumfang von 24 Stunden pro Tag geöffnet.

 

Aufgenommen werden junge Menschen, die nach der Klinikbehandlung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgrund fortbestehender krankheits- und/oder z. T. entwicklungsbedingter Einschränkungen in ihrer Teilhabe beeinträchtigt sind und noch nicht wieder in das häusliche, schulische oder sonstige soziale Lebensfeld zurückkehren können. Eine ausführliche multimodale kinder- und jugend-psychiatrische Diagnostik muss vorliegen.

 

Des Weiteren werden junge Menschen aufgenommen bei denen, nach einem kinder- und jugendpsychiatrischen Klinikaufenthalt, eine Rückkehr in das bisherige soziale Umfeld gescheitert ist.

 

Die Maßnahme stellt die Fortführung oder Wiederaufnahme der zuvor in der Klinik eingeleiteten Milieu-/Soziotherapie durch spezifische sozialpädagogische Förderung unter Beibehaltung einer ambulanten, fachärztlichen kinder- und jugend-psychiatrischen Behandlung dar. Bei akuten Krisen ist eine kurzfristige, zeitlich begrenzte Aufnahme in die Klinik möglich.

 

Die Gruppe ist in einem Gebäudeteil des Erzb. Kinder- und Jugendheimes St. Kilian untergebracht und wird als offene Gruppe geführt. Das Raumprogramm ist speziell auf die Erfordernisse dieser Kinder und Jugendlichen abgestimmt.

 

Die Aufnahme erfolgt in Abstimmung zwischen dem betroffenen jungen Menschen, den Sorgeberechtigten, der kooperierenden KJPP, dem zuständigen Jugendamt und dem Erzb. Kinder- und Jugendheim St. Kilian. Die Beendigung der Maßnahme erfolgt nach den Festlegungen des Hilfeplanes, i. d. R. spätestens mit dem Erreichen des Schulabschlusses.

 

Die allgemeinen Betreuungsleistungen und die hausinternen therapeutisch-pädagogischen Leistungen werden im Rahmen der Leistungsbeschreibung durch ein Jugendhilfe-Entgelt finanziert. Die Leistungen der KJPP werden durch direkte Fallabrechnung mit der zuständigen Krankenkasse (SGB V) finanziert.

 

Nicht aufgenommen werden junge Menschen bei denen eine akute Eigen- und/oder Fremdgefährdung besteht. Junge Menschen mit einem Abhängigkeitssyndrom psychotroper Substanzen können zunächst nicht aufgenommen werden.

 

Die Gruppe stellt keinen Ersatz für eine Unterbringung in der KJPP dar.

Ziele

Durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer Arbeit und therapeutischer Hilfe werden die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Zielsetzungen verfolgt. Dabei geht es auch um die Fortführung des in der KJPP begonnenen Behandlungskonzeptes.

 

Die Zielsetzungen umfassen im Einzelnen:

 

  • Integration in die Wohngruppe nach Aufenthalt in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik
  • Stabilisierung der Persönlichkeit und der seelischen Gesundheit
  • Akzeptanz und Umgang mit seelischen Beeinträchtigungen
  • Rückfallprophylaxe
  • Mobilisierung der Ressourcen der Kinder und Jugendlichen
  • Überwinden von Störungen und Entwicklungsrückständen im Bereich emotionaler, kognitiver, sozialer und körperlicher Entwicklungen
  • Erreichen einer angemessenen Lern-, Ausbildungs- und Arbeitsfähigkeit
  • Schulische und/oder berufliche Integration
  • Abbauen und Vermeiden von dissozialen Entwicklungsverläufen (Delinquenz, Sucht, etc.)
  • Unterstützung des familiären Umfeldes und Förderung der Erziehungsbedingungen durch Eltern- und Familienarbeit
  • Soziale Integration in das Gemeinwesen

 

Langfristig wird in Abhängigkeit von Alter, Entwicklungsstand und familiärer Problematik eines der nachstehenden drei Ziele verfolgt:

 

  • Rückkehr des jungen Menschen in die Familie
  • oder Integration in ein alternatives Familiensystem (z.B. Pflegefamilie)
  • oder Verselbständigung des jungen Menschen

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Sozialpädagogik