An der Nardini-Schule

Die Arbeit des sonderpädagogischen Dienstes E ist sehr individuell und zeitlich begrenzt auf einzelne Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten hin ausgerichtet. Dabei gibt es zwei Zielrichtungen:

 

  • Verhaltensauffälligkeiten, die zu einer Beschulung an einer Schule für Erziehungshilfe führen, abzubauen
  • ungünstige Bedingungen, die zu Belastungen bei dem jungen Menschen führen, im kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten zu verändern
  • Intervention, wenn es im Rückschulungsverfahren aus der Schule für Erziehungshilfe an die öffentliche Schule Probleme gibt

Die Mitarbeiter des sonderpädagogischen Dienstes

 

  • beraten die beteiligten Eltern und Lehrer
  • klären den sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen einer kooperativen Diagnostik, in die auch die Eltern, Lehrer und ggf. auch Vertreter weiterer Fachdisziplinen, eingebunden sind
  • beteiligen sich an der Förderplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit Eltern und ggf. Jugendamt
  • leisten im Unterricht in Kooperation mit dem Regelschullehrer unmittelbare sonderpädagogische Förderung, wenn abzusehen ist, dass der Schüler dadurch seine Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten nutzen kann
  • unterstützen die Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte.

Einsatz des Sonderpädagogischen Dienstes E

 

  1. Regelschule meldet einen verhaltensauffälligen Schülers mit einem pädagogischen Bericht (Formular s. Download)
  2. Kooperationslehrer der Nardini-Schule setzt sich mit Klassenlehrer in Verbindung
  3. Erstes Treffen zwischen Klassenlehrer und Kooperationslehrer: Abstimmung der weiteren Vorgehensweise
  4. Runder Tisch: Analyse der problematischen Situation mit den Beteiligten. Erarbeitung erster Lösungsvorschläge
  5. Der Kooperationslehrer beobachtet das Kind über mehrere Stunden im Klassenverband und in unterschiedlichen Unterrichtssituationen. Ergänzt werden diese Beobachtungen bei Bedarf durch andere diagnostische Datenerhebungen.
  6. In Beratungsgesprächen zwischen Klassenlehrer und Kooperationslehrer werden konkrete Maßnahmen abgesprochen, die in vereinbarten Abständen kontrolliert werden. Ggf. wird ein ausführliches Überprüfungsverfahren (ebenfalls in Kooperation mit der öffentlichen Schule) durchgeführt. Bei Bedarf finden weitere Gespräche zwischen Schulleitung, Klassenlehrer, Kooperationslehrer und Erziehungsberechtigten statt, in denen bisherige Ergebnisse und weiterführende Maßnahmen besprochen werden.
  7. Beendigung der Maßnahme: Der Klassenlehrer und die Schulleitung laden alle übrigen Beteiligten zu einem Abschlussgespräch ein.
  8. Der Klassenlehrer der öffentlichen Schule sendet der Nardini-Schule den ausgefüllten Evaluationsbogen zur beendeten Kooperationsmaßnahme zu.
  9. Bei Krisen nach Abschluss einer Maßnahme kann von der Schulleitung der öffentlichen Schule ohne einen ausführlichen Antrag der sonderpädagogische Dienst E der Nardini-Schule angefordert werden.

 

Parallel dazu finden an der Nardini-Schule regelmäßig Fallbesprechungen und Reflexionsgespräche zwischen den Kooperationslehrern und der Schulleitung der Nardini-Schule statt.

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