Rückschulung
Die Nardini-Schule ist wie alle Schulen für Erziehungshilfe eine Durchgangsschule. Diesem gesetzlichen Auftrag wird unsere Schule gerecht, indem im Laufe jeden Schuljahres ca. 15% unser Schüler wieder ins Regelsystem zurückgeschult werden. Dabei ist das Rückschulungskonzept der Nardini-Schule eng an das Hilfeplanverfahren gebunden. Entscheidungen über die Beendigung einer Maßnahme werden stets in Kooperation mit der Jugendhilfe, dem sozialpädagogischen Bereich (sofern keine externen Schüler) und den Eltern getroffen. Ausgangspunkt ist dabei das Hilfeplangespräch, in dem die Reintegration an eine öffentliche Regelschule vereinbart wird, wenn die positive Entwicklung eines Kindes hier einen Erfolg erwarten lässt. Basis einer Erfolg versprechenden Rückschulung ist die Bereitschaft und aktive Beteiligung des Schülers.
Die Reintegration erfolgt in folgenden Schritten:
- Schriftlicher Antrag des jungen Menschen auf Wechsel an eine Regelschule. Überprüfung im Hilfeplangespräch
- Abstimmung des zeitlichen und organisatorische Rahmen (welche Schule, Hospitationsphasen, …) der Rückschulung. Festlegung der Unterstützer
- Kontaktaufnahme mit aufnehmender Schule: Information
- Information der Schulaufsicht und des Jugendamtes / Veränderung des bestehenden Feststellungsbescheides
- Vorstellungstermin an Regelschule: SchülerIn, Eltern, soz.päd. Fachkraft, Bezugslehrer, Schulleitung der aufnehmenden Schule, zukünftiger Klassenlehrer: Ziel: Erstellung eines Förderplanes zur Rückschulung; Kontaktvereinbarungen
- Beginn der Probebeschulung
- Regelhafte Kontakte je nach Vereinbarung
- Bei Krisen: umgehende Information von Eltern/ Erzieher und Bezugslehrer
- Entscheidung nach 6 Monaten: Beschluss der Klassenkonferenz über den Erfolg der Probezeit. Rückmeldung der Nardini-Schule an Schulaufsicht und das zuständige Jugendamt.