An der Regelschule

Rückschulung

 

Die Nardini-Schule ist wie alle Schulen für Erziehungshilfe eine Durchgangsschule. Diesem gesetzlichen Auftrag wird unsere Schule gerecht, indem im Laufe jeden Schuljahres ca. 15%  unser Schüler wieder ins Regelsystem zurückgeschult werden. Dabei ist das Rückschulungskonzept der Nardini-Schule eng an das Hilfeplanverfahren gebunden. Entscheidungen über die Beendigung einer Maßnahme werden stets in Kooperation mit der Jugendhilfe, dem sozialpädagogischen Bereich (sofern keine externen Schüler) und den Eltern getroffen. Ausgangspunkt ist dabei das Hilfeplangespräch, in dem die Reintegration an eine öffentliche Regelschule vereinbart wird, wenn die positive Entwicklung eines Kindes hier einen Erfolg erwarten lässt. Basis einer Erfolg versprechenden Rückschulung ist die Bereitschaft und aktive Beteiligung des Schülers.

 

Die Reintegration erfolgt in folgenden Schritten:

 

  • Schriftlicher Antrag des jungen Menschen auf Wechsel an eine Regelschule. Überprüfung im Hilfeplangespräch
  • Abstimmung des zeitlichen und organisatorische Rahmen (welche Schule, Hospitationsphasen, …) der Rückschulung. Festlegung der Unterstützer
  • Kontaktaufnahme mit aufnehmender Schule: Information
  • Information der Schulaufsicht und des Jugendamtes / Veränderung des bestehenden Feststellungsbescheides
  • Vorstellungstermin an Regelschule: SchülerIn, Eltern, soz.päd. Fachkraft, Bezugslehrer, Schulleitung der aufnehmenden Schule, zukünftiger Klassenlehrer: Ziel: Erstellung eines Förderplanes zur Rückschulung; Kontaktvereinbarungen
  • Beginn der Probebeschulung
  • Regelhafte Kontakte je nach Vereinbarung
  • Bei Krisen: umgehende Information von Eltern/ Erzieher und Bezugslehrer
  • Entscheidung nach 6 Monaten: Beschluss der Klassenkonferenz über den Erfolg der Probezeit. Rückmeldung der Nardini-Schule an Schulaufsicht und das zuständige Jugendamt.

Inklusive Beschulung

 

Die Kompetenzen und Konzepte, die im engen Rahmen der  Stammschule entwickelt werden, lassen sich oft in veränderter und angepasster Form auf Regelschulen übertragen. Dies trifft besonders auf Ansätze der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung und auf Konzepte zur Verhaltensregulierung zu. In einem offenen Beratungsprozess werden die an der Stammschule erprobten Ansätze an die Bedingungen der Regelschule und an die jeweiligen Erfordernisse des jeweiligen Kindes und seines Familiensystems angepasst. Darauf aufbauend werden neue Antworten auf die besonderen Problemlagen von Schülern an Regelschulen entwickelt. Erste Erfahrungen in diese Richtung werden derzeit an der Comenius-Realschule in Wertheim gesammelt. Dort werden derzeit sieben Realschüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sozialverhalten / Emotionalität weiter an ihrer ursprünglichen Schule beschult. Für den sonderpädagogischen Rahmen sorgen Sonderschullehrer der Nardini-Schule Tauberbischofsheim.

 

Eine Übertragung der dabei gemachten Erfahrungen auf weitere Regelschulen wäre wünschenswert. Voraussetzung ist dabei, dass Schulleitung und Kollegium der Regelschule offen sind für die inklusive Beschulung von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern. Konkret erwarten wir, dass die Schule Abstand nimmt von der schnellen Forderung nach Ausschluss und sie aktiv nach Möglichkeiten sucht, den Verbleib des jungen Menschen an ihrer Schule zu sichern. Diese Grundhaltung muss gegeben sein, bevor die Sonderschulen flächendeckend – bezogen auf ein genau zu definierendes Schülerklientel – in dieses Tätigkeitsfeld hineingehen.

Probezeit bestanden

 

  • Antrag der Nardini-Schule auf Aufhebung der Sonderschulbedürftigkeit
  • ggf. stellen die Eltern einen Antrag auf Änderung des Schulbezirks beim Schulamt

Probezeit nicht bestanden

 

  • Die Probezeit wird verlängert (s.o.)
  • Beschulung an der Nardini-Schule

In beiden Fällen erfolgt eine Meldung an die Schulaufsicht und das Jugendamt.

Category
Tätigkeitsfelder